Wann muss ich spätestens kündigen?
Berechnen Sie in Sekunden die gesetzliche Kündigungsfrist für Ihren Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Ihr Abo – mit konkretem letzten Zugangstag, Vertragsende, Countdown und fertigem Kündigungsschreiben.
Hinweis: Tarifverträge und einzelvertragliche Regelungen können abweichende Fristen vorsehen – prüfen Sie immer zuerst Ihren Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Die verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Vermieter-Kündigungen sind nur mit berechtigtem Interesse (z. B. Eigenbedarf, § 573 BGB) möglich – es gilt Kündigungsschutz. Die Vermieter-Frist verlängert sich mit der Wohndauer auf 6 bzw. 9 Monate. Feiertage werden bundesweit vereinfacht berücksichtigt (ohne länderspezifische Feiertage).
Rechtslage für Verbraucherverträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden: Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von höchstens einem Monat jederzeit kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Für Altverträge können längere Verlängerungszeiträume gelten.
Kündigungsschreiben erzeugen
Erstellen Sie aus Ihrer Berechnung ein formales Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Berechnen Sie zuerst oben Ihre Frist – das Datum wird automatisch übernommen.
Wichtiger Hinweis
FristPilot ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnungen bilden die gesetzlichen Regelfristen vereinfacht ab. Sonderfälle wie Kleinbetriebe, außerordentliche (fristlose) Kündigungen, tarifliche Sonderregelungen, Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) oder abweichende Vertragsklauseln sind nicht abgedeckt. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt bzw. die Verbraucherzentrale.